Wolf Spedition GmbH, Hannover - A k t u e l
l e s
Die Nachfrage nach Frachtraum steigt derzeit pausenlos (vom
20.05.2010)
Auf den meisten LKW-Relationen innerhalb der EU
gibt es einen Ladungsüberhang. In Deutschland liegt das
Ladungsaufkommen lt. Timocom derzeit bei 85%.
Auch auf dem Seefrachtsektor erlauben sich die Reederein
aufgrund des Frachtraummangels, seit ca. 12 Monaten, die Raten kontinuierlich
schrittweise im erheblichen Umfang anzuheben. Ziel ist es, wieder in
die Gewinnzone zu fahren.
Ein Ende der Ratenanpassung ist voraussichtlich erst wieder in Sicht, wenn die Reedereien die Ratenhöhe von Ende 2007 erreicht haben.
Lufthansa erhöht fuel surcharge (vom
19.04.2010)
Am 03.05.2010 erhöht die Lufthansa die fuel surcharge um € 0,05 auf dann € 0,80 per kg. Bitte beachten Sie, dass das Ausstellungsdatum des AWB, nicht der Abflugtag, die Höhe der Fuel Surcharge bestimmt. Verschiedene Airlines werden wenige Tage später und auch früher nachziehen. Im Bedarfsfall oder für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne und zu jeder Zeit zur Verfügung.
Mauterhöhung (vom 08.11.2008)
Maut erhöhung zu 1.1.2009 . PDF-Download
Ende der Schifffahrtskonferenzen (vom 08.10.2008)
Wie sicherlich bekannt ist, sind ab dem 18.10.08
Konferenzen mit dem EU-Recht nicht mehr vereinbar. Aus diesem
Grund gilt fuer die Dokumentationen, dass fuer Verschiffungen
ab B/L Datum 18.10.2008 auf "KEINEN FALL" mehr Konferenzbescheinigungen
ausgestellt werden.
Für schiffe, die in Ihrem Fahrplan den 1.europaeischen Ladehafen
VOR dem 18.10. haben und
nachfolgende Ladehaefen NACH dem
18.10., gilt folgende Sonderregelung:
In der Konferenzbescheinigung ist folgender Satz unten aufzufuehren:
"
THIS STATEMENT SHALL NOT SURVIVE THE APPLICATION OF THE
EEC REGULATION 4056/86 ABOLISHING THE LINER SHIPPING CONFERENCES
FROM/TO EUROPE AS FROM THE 18TH OF OCTOBER."
Container-Trucker kündigen Congestion Surcharge an (vom
15.05.2008)
Die langen Wartezeiten für die Unternehmer
im Hamburger Hafen führen angesichts der ohnehin katastrophalen
Verkehrsituation im Hafen dazu, dass von Mitte Juni an die der
Fachgruppe Containerverkehre der Deutschen Seehäfen angehörenden
Trucker einen Zuschlag von € 30,00 pro Ein- und Ausfahrt
in den Hamburger Hafen berechnen. Rund 80% der Containertrucker
gehören dem Verband an. Im Bedarfsfall oder für weitere
Auskünfte stehen wir Ihnen gerne und zu jeder Zeit zur Verfügung.
USA verschärfen Sicherheitsmaßnahmen (vom
24.08.2007)
Das vom Präsidenten Bush unterzeichnete Gesetz,
wonach ab Oktober 2012 alle Container, die für die USA bestimmt
sind, in den Verschiffungshäfen durchleuchtet werden müssen,
findet aus vielerlei Gründen, u.a. mangelnde Durchleuchtungs-
und Datenauswertungs-Kapazitäten, Zeitaufwand (40 Min. /
Ctn.) und Kosten (Millarden in den ersten 3 Jahren), international
keine Zustimmung. Wir halten Sie informiert. Für weitere
Fragen stehen wir Ihnen gerne und zu jeder Zeit zur Verfügung.
Seminarangebot Ladungssicherung (vom
16.04.2007)
Immer wieder führen von Verladern keine oder
mangelhafte Ladungssicherungen zu Schäden an den Fahrzeugen
und der Ladung sowie u.a. zu daraus resultierenden Lieferverzögerungen
(Vertragsstrafen/Vertragsrücktritte), Zeitaufwand für
die Schadensbearbeitung, teilweise sehr hohe Kosten, Ärger
(Beendigung von Geschäftsverbindungen) durch falsche Schuldzuweisungen,
Strafanzeigen, Personalbindung, etc., etc.. Wir erlauben uns
heute, nach 2 Jahren, im Interesse aller an den Transporten Beteiligten
noch einmal auf unsere Information "Seminarangebot Ladungssicherung" vom
10.03.2004 unter Aktuelles hinzuweisen.
TSA verschärft Anti-Terror-Bestimmungen in der Luftfracht (vom
15.02.2007)
Die TSA sieht für alle Sendungen mit einem
Gewicht von über 68,- kg auf Frachtflügen in die USA
mit Wirkung vom 01.03.2007 vor, eine spezielle Untersuchung durchzuführen.
Technische Hilfsmittel sind dabei nicht erlaubt. Es soll verhindern,
dass Personen - ähnlich den blinden Passagieren im Schiffs-
und Landverkehr - eingeschmuggelt werden. Die Lufthansa ist diesbezüglich
im Gespräch mit der TSA. Im Bedarfsfall oder für weitere
Auskünfte stehen wir Ihnen gerne und zu jeder Zeit zur Verfügung.
USA fordern die totale Kontrolle (vom 14.01.2007)
In drei Jahren soll jeder Container vor der Verladung
in die USA durchleuchtet werden. Das Department für Heimatsicherung, "Secure
Freight Initiative" (SFI) beginnt in Washington schon jetzt
damit, die Voraussetzungen für die umfassende Überwachung
der Verkehre zu schaffen. Die SFI wird vorgeben, alle für
die USA bestimmten Container vor der Verladung "erkennungsdienlich
zu behandeln", mittels neuartiger Röntgen- und Scannertechnologie.
In der Einführungsphase soll das neue Überwachungs-System
erst einmal in 6 Häfen erprobt werden. Häfen der Hamburg
- Antwerpen - Range gehören nicht dazu. Es handelt sich
dabei neben Southampton um vornehmlich arabische und asiatische
Häfen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der DVZ vom 13. Januar 2007
oder rufen Sie uns an.
Wichtige Änderungen der Lufthansa Cargo Surcharges
zum 01.10.2006 (vom
01.09.2006)
Die Lufthansa teilt ihren Agenten heute mit:
Zum 1.10.2006 passt Lufthansa Cargo die Surcharges an. Nachfolgend finden Sie
eine Erläuterung der Änderungen, die ab Oktober in Kraft treten:
Die
Methodik zur Ermittlung der Fuelsurcharge wird den aktuellen Entwicklungen auf
den Rohstoffbörsen künftig besser
Rechnung tragen. Zur Kalkulation des täglichen Fuel Price
Index (FPI) wird statt des Durchschnitts der letzten fünf
Werktage ab Oktober der aktuelle Tageswert herangezogen. Im Index
der relevanten Spotmärkte ersetzt "North West Europe" den
Markt "Mediterranean". Die Gewichtung der Spotmärkte
berücksichtigt dabei künftig stärker das tatsächliche
Tankverhalten, um die Kosten verursachungsgerecht zu reflektieren.
Für Sie bedeuten die Anpassungen, dass die Fuelsurcharge
enger an die aktuellen Marktentwicklungen gekoppelt wird. Lufthansa
Cargo erhöht damit die Nachvollziehbarkeit für Sie.
Um
dem Kostenanstieg der Sicherheitsaufwendungen gerecht zu werden,
wird die Security Surcharge ab 01.10.06 nicht mehr auf
das "actual", sondern auf das "chargeable weight" erhoben.
Diese Anpassung trägt der Tatsache Rechnung, dass für
Sicherheitsüberprüfungen (z.B. Lagerfläche, Scannen)
auch das Volumen der Sendung die relevante Größe für
die entstehenden Kosten darstellt. Ergänzend wird marktspezifisch
die Surchargehöhe angepasst. Ab dem 1.10.2006 beträgt
die Security Surcharge in Ihrem Markt - Deutschland - 0,17 EUR.
Die
Zollgebühren für USA ("US Customs Fee"),
Kanada ("Canadian Customs Fee") und die für Indien
geplante "Indian Customs Fee" werden ab 1.10.2006 unter
dem Begriff "HAWB Data Transmission Fee" zusammengefasst.
Die elektronische Übermittlung der Daten honorieren wir
künftig noch stärker und senken die Gebühr um
50% von 2,- € auf 1,- €. Um dem höheren Bearbeitungsaufwand
Rechnung zu tragen, wird die Gebühr für manuell übermittelte
AWBs gleichzeitig von 8,- € auf 10,- € angehoben werden.
Ihren
Anforderungen entsprechend kommunizieren wir Ihnen die Anpassungen
der Surcharges in Zukunft direkt per e-mail mit mindestens
zwei Wochen Vorlauf. Sie werden damit persönlich und ohne
Zeitverzug über wichtige Änderungen informiert.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich
jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf die weiterhin
gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
Die elektronische Ausfuhranmeldung über Atlas (vom
09.06.2006)
Zum 1. August 2006 wird in Deutschland das elektronische
Ausfuhrverfahren AES eingeführt. Die Teilnahme
an diesem IT-Verfahren ist zunächst
freiwillig. Eine gesetzliche Bindung soll lt. EU-Vorgaben ab dem 01. Januar 2008
erfolgen.
Jede Ausfuhrsendung, auch die der zugelassenen Ausführer,
muss vor Versendung elektronisch bei der Ausfuhrzollstelle angemeldet
werden.
Das Verfahren gliedert sich in
eine 1-stufige und 2-stufige Abfertigung, abhängig von der Versandart und Ausgangszollstelle.
Grundsätzlich meldet
der Exporteur (oder Vertreter) die AM-Daten an die Ausfuhrzollstelle. Nach Annahme der Daten sendet das System dem Teilnehmer die MRN-Nr.
(Movement Reference Number).
Erfolgt die Freigabe durch das Zollamt, erhält der Exporteur
die Überlassung mit dem Exportbegleitdokument
(EBD) in Form eines PDF-Dokuments. Dieses Dokument ist zusammen
mit der MRN-Nr. dem Spediteur zu übermitteln. Das Verfahren wird durch die Erledigungsmitteilung der Ausgangszollstelle
an die Ausfuhrzollstelle
beendet.
Bei weiterem Informationsbedarf sprechen Sie bitte uns oder
Ihr zuständiges Hauptzollamt an.
Nigeria: Einfuhrverfahren erneut geändert (vom
10.03.2006)
Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 sind laut Mitteilung
des Finanzministeriums in Nigeria die Einfuhrbedingungen verändert
worden. Am 1. März fand ein Gespräch
zwischen Mitarbeitern der Botschaft und des Deutschen Industrie- und
Handelskammertags mit dem Ergebnis statt, dass einige Vorschriften
zurückgenommen wurden: Insbesondere Legalisierungen von Konnossementen und anderer Dokumente sind
nicht mehr verpflichtend.
Für weiteren Informationsbedarf stehen wir Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung.
Umsetzung des Luftsicherheitsgesetzes (vom
01.02.2006)
Mit Wirkung vom 01.02.2006 wird das Luftsicherheitsgesetz
/EU 2320/2002 umgesetzt. Um eine möglichst reibungslose Abwicklung der Luftfrachtsendungen
zu garantieren, ist eine vom Exporteur eine "Sicherheitserklärung
des bekannten Versenders" zu unterschreiben. Sollte diese
Erklärung bei der Abfertigung nicht vorliegen, verliert
die gesamte Sendung ihren "Secured Shipper" Status
und wird somit einer Sicherheitsprüfung unterzogen, unabhängig
davon, ob diese zur Beförderung auf Frachter- oder Passagierflugzeug
vorgesehen ist.
Bei Rückfragen jeglicher Art stehen wir Ihnen gern jederzeit
zur Verfügung.
Türkei führt ISPM15 ein (vom 28.12.2005)
Die Türkei setzt die Regeln der ISPM15 (International
Standard for Phytosanitary Measures) ab dem 1.
Janaur 2006 um. Als Ladungsträger sind nur noch behandelte
Holzpackmittel, gem. den ISPM15 Vorschriften, zulässig.
Bei weiterem Informationsbedarf stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.
China ändert Verpackungsvorschriften
ab 2006 (vom 28.12.2005)
Für Vollholzladungsträger entfällt
für die Destination China das Pflanzengesundheitszeugnis.
Bei der Verwendung von Verpackungen aus Vollholz ist nur noch
die ISPM15 konforme Behandlung sowie die IPPC-Markierung erforderlich.
Ausweichmöglichkeiten bieten die Verpackungen
und Ladungsträger
aus Holzwerkstoffen, die nicht unter die strengen Nachweis- und Markierungspflichten fallen.
ab dem 01. Januar 2006 stehen folgende Änderungen
zur AM-Erstellung verbindlich an:
1. Unterfeld: Kurzbezeichnung
CO anstatt COM
IT anstatt INT - im Rahmen der Intrastat
2. Unterfeld: folgende Codes sind nicht mehr zu verweden: 1,2,3
stattdessen:
A - für eine Ausfuhranmeldung
B-Z für unvollständige, vereinfachte oder ergänzende Anmeldungen
Feld 2: vor jede Zollnummer ist das Kennzeichen DE zu
setzen. Dies gilt auch für die Zollnummer ausländischer
Beteiligter.
Feld 14: Zur Bezeichnung des Anmelders
oder der Status seines Vertreters ist einer der folgenden Codes
vor
den Namen und die vollständige Anschrift zu setzen:
1 Anmelder
2 Vertreiter (direkte Vertretung)
3 Vertreter (indirekte Vertretung)
Feld 15a: das jeweilige Ursprungsland nach dem ISO-aplha-2-Code
Feld 29: Vor die Schlüsselnummer ist der Zusatz "DE00" zu
setzen. Die Ausgangszollstelle ist aber nur einzusetzen, wenn
die Ausfuhr über die dt. Grenze erfolgt, also Flughäfen,
Seehäfen
oder schweiz. Grenze.
Feld 31: Die Art der Packstücke ist anhand der Verpackungscodes
anzugeben
Feld 37: Anzugeben ist nur noch der vierstellige Gemeinschaftscode.
Das 2. Unterfeld wird nur bei Ausfuhren zu militärischen
Zwecken ergänzt.
Verpackungen aus Holz in die USA (vom 30.08.2005)
Heute möchten wir Sie darüber informieren, dass der US Zoll ab dem 16. September 2005
folgende Regelungen zum Import von allen Holzverpackungen (wooden packaging material) in die USA in Kraft setzt.
Alle Holzverpackungen, die für Paletten, Container, Käfige, Kisten usw. als Lademittel
genutzt werden, müssen wie folgt vorbehandelt sein:
1. Hitzebehandlung von mindestens 30 Minuten auf mindestens 56°C Holzkerntemperatur
2. Begasung mit Methylbromid-Produkten.
Um die Einhaltung dieser Vorbehandlung zu gewähleisten, müssen die Holzverpackungen das Internationale Plant Protection Convetion Logo haben. Papierzertifikate, die eine solche Behandlungen bestätigen, werden nicht mehr akzeptiert und nicht länger verlangt.
Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Sendung mit Holzverpackungen zu gewährleisten, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihre Holzverpackungen bzw. Ladehilfsmittel richtig markiert und gemäß den Bestimmungen vorbehandelt wurden.
Bei Rückfragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte.
Lufthansa € 100 für Umverfügungen (vom 25.01.2005)
"Die Lufthansa informiert:
Vielerlei Gründe können Sie zwingen, sowohl im Export als auch im Import einen sogenannten Sendungsabbruch vorzunehmen, d. h. einen Abbruch des geplanten bzw. ursprünglich gewünschten Transports.
Veränderungen der Sendungsverläufe sind vor allem im Seefrachtgeschäft geläufig. Ganze Tank- oder Containerladungen werden während der Fahrt umgeroutet bzw. von Zwischenhändlern weiterverkauft und deshalb direkt an einen neuen Empfänger weitergeleitet.
In der Luftfracht geschieht dies aufgrund der kurzen Sendungslaufzeiten zwar wesentlich seltener, dafür steigt hier jedoch der Aufwand beträchtlich.
So kommt es immer häufiger vor, dass Sendungen nach Anlieferung bei Lufthansa Cargo auf Wunsch des Spediteurs oder Verladers nicht mehr bis
zur Enddestination ausgeflogen, sondern z. B. bereits in Frankfurt ausgeliefert werden sollen, da der Spediteur einen Sammeltruck einsetzen möchte. In manchen Fällen erfährt der Versender auch nach Anlieferung der Sendung bei Lufthansa Cargo von der Insolvenz eines Empfängers und stoppt die Sendung zur Eigentumssicherung.
Für diese seltenen, aber sehr arbeitsintensiven Fälle des Sendungsabbruchs erlauben wir uns, ab dem 1. Januar 2005 eine Gebühr von 100 Euro pro AWB bei dem jeweils zur Sendungsübernahme berechtigten Unternehmen (Empfänger oder Spediteur) zu erheben."
Es ist davon auszugehen, dass andere Airlines dem Beispiel folgen werden.
ADR 2005 erschienen (vom 12.01.2005)
Das ADR 2005 ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Übergangsfristen, Verordnungstexte, GGVSE, Änderung LQs, Gefahrengutausnahmeverordnung, etc. Die Themen sind derart umfangreich, dass wir Ihnen bei Fragen zur Ware, Lagerung, Verpackung, Dokumentation, etc. vorschlagen, sich über www.dekra.de direkt an die Dekra zu wenden. Damit zeigen wir Ihnen den schnellsten und kompetentesten Weg auf. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns bei weiterreichenden Fragen in Transportangelegenheiten anzurufen.
Was heißt vatos ? (vom 14.10.04)
Es ist eine ständige Bewegung
auf dem Seefrachtraten- und Zuschlags-Markt. Heute weiß keiner,
wie morgen die Raten und Zuschläge aussehen, welche die
Reederein teilweise noch am Verschiffungstag neu festlegen. Das
ist für unsere gesamte Kundschaft nur schwer nachzuvollziehen.
Zu ISPS und ISPM hat sich nun vatos gesellt. Diese Abkürzung
bezieht sich auf die hier geschilderte derzeitige Situation.
Vatos heißt "valid at time of shipment", womit
die Reedereien jegliche Quotierung abschließen, sich damit
Erhöhungen sowie Zuschläge, gleich welcher Art, bis
zur "Verschiffungs-Stunde" freihalten. Kaum noch gelten
besonders die Zuschläge für einen vorher festgesetzten
Zeitraum. Nur noch für heute, hier und jetzt. Bitte setzen
Sie sich bei weiterem Informationsbedarf mit uns in Verbindung.
Was bedeutet ISPS ? (vom 05.10.04)
International Ship- and Portfasility Security. Seit dem 01.07.2004 gültig für alle Schiffs- und Hafenanlagen-Betreiber. Nach diesem Code sind die Betreiber von Hafenanlagen gezwungen, strenge Zugangskontrollen durchzuführen. Vor dem Betreten der Hafenanlagen wird daher eine Personen-Identifikationskontrolle durchgeführt, wobei auch der Grund des Zugangsbegehrens überprüft wird. Die Identifikationskontrolle selbst erfolgt durch Betriebsausweise, Personalausweise, Reisepässe sowie warenbegleitende Frachtpapiere. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, finden Sie diese unter www.gvn.de > S/L > Seehafen.
Was bedeutet ISPM ? (vom 05.10.04)
Das ist der neue internationale Standard ISPM Nr. 15 für Holzverpackungen und wird nach und nach weltweit in verschiedenen Ländern eingeführt. Das Verpackungsholz muss dabei nach exakt vorbestimmten Methoden behandelt und markiert werden, bevor es für den Import in die betreffenden Länder zugelassen wird. Dabei ändern sich allerdings immer wieder die Einführungstermine verschiedener Länder. Den ISPM Standard Nr. 15 finden Sie im Internet www.bba.de/ag/gesund/internat/ippc/texte/ispm15-info.pdf. Die derzeitige Situation in den einzelnen Regionen und Staaten finden Sie ferner im Internet www.gvn.de > S/L Seehafen.
Seefracht USA > Canada persönliche Effekten (vom 21.09.04)
Für die USA über Montreal eingeführte "Persönliche Effekten" oder auch "Haushaltsgüter" werden intensiv von den US-Behörden kontrolliert, wodurch es zu erheblichen Weiterleitungs-Verzögerungen der Container kommt, zum Beispiel via Montreal nach Chicago.Die Reedereien bitten um Verständnis, dass aus diesem Grund Shipments zur Verladung via Canada in die USA nicht mehr angenommen werden können. Sollten Sie dazu Fragen haben, zeigen wir Ihnen gerne alternative Transportwege auf.
Fahrer sollte nur bestätigen, was er nachprüfen kann,
Fuhrmannseid vom 06. August 1691 (vom 26.04.04)
Das moderne Frachtrecht hat es vor mehr als 300 Jahren noch nicht gegeben. Statt dessen leistete der Fuhrmann einen Eid:
"
Ich schwöre einen Eid zu Gott dem Allmächtigen, dass ich das Gut, das mir vom hiesigen beeideten Reidemeister zu Fahren aufgeladen wird, für billigmäßige Belohnung dahin zu fahren, treulich verwahren und redlich überliefern, kein Gut verfahren, oder irgend anderswo hinbringen, als mir aufgetragen ist, was mir etwa an Geld und Wechseln zurückgereicht wird, aufrichtig und ohne einzige Hinterhaltung überreichen, auch für mich selbst kein Gut reiden oder kaufen, sondern mich in allem also betragen will wie einen redlichen, aufrichtigen und getreuen Fuhrmann gebührt."
Artikel aus der DVZ vom 23.04.2004 - Seite 8, bzw. unsere Seite nützliche Links. = DVZ
Seminarangebot Ladungssicherung (vom
10.03.04)
Aufgrund steigender Unfallzahlen mit Schäden in Millionenhöhe
werden auch immer mehr Polizisten geschult, um Fahrzeuge und
Container mit mangelhaft gestauter und gesicherter Ladung aus
dem Verkehr zu ziehen. Die von den Lieferwerken zu zahlenden
Bußgelder sind nicht unerheblich, doch die entstehenden
Schäden weitaus kostspieliger.
Die VBZ GmbH, Hannover bietet 2-Tages-Seminare, Grundlehrgang
L1 an. Der Lehrgang kann auch an zwei Samstagen statt finden.
Die Kursgebühr, inkl. Prüfgebühr und Ausbildungsnachweis,
beträgt € 220,00. Termine nach Vereinbarung.
Alle Versender sowie deren Geschäftsführer, nicht die
Unternehmer und ihre Fahrer, sind nach dem HGB für die betriebsichere
Beladung der abholenden Verkehrsträger verantwortlich. Damit
ist qualifiziertes Beladepersonal die bestmögliche Absicherung
gegen Haftbarhaltungen. Für weitere Informationen wenden
Sie sich bitte an uns oder direkt an die
VBZ GmbH
Verkehrs- & Berufsbildendes Zentrum
Kontakt Herr Jörg Vespermann
Lilienthalstraße 13
30179 Hannover
Tel: 0511 - 63 97 96 - 0
Fax: 0511 - 63 97 96 - 66
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