Bei Verwendung dieser Formeln entfallen für den Exporteur
und Importeur die genaue - und wegen sprachlicher Probleme -
oft schwierige Ausformulierung vieler Vertragsdetails.
Die Internationale Handelskammer in Paris hat erstmals im Jahre 1936 internationale
Regeln zur Auslegung von handelsüblichen Vertragsformeln herausgegeben.
Diese Regeln wurden unter dem Namen INCOTERMS 1936 bekannt. Spätere Ergänzungen
und zusätzliche Klauseln wurden notwendig, um die Regeln der sich ständig
verändernden Handelspraxis (z.B. neue Transporttechniken wie Containerverkehr,
zunehmender Einsatz
elektronischer Kommunikationsmittel, vereinfachte Warenlieferungen im Binnenmarkt
und in Freihandelszonen) anzupassen. Die letzte Veränderung (6. Revision)
erfolgte in Jahre 2000.
Gruppe E
Abholklausel |
| EXW |
= ex works ...
= ab Werk ...

|
Der Verkäufer hält die Ware zum vereinbarten
Liefertermin am vereinbarten
Ort (Werk, Lager) bereit. Die Kosten und das Risiko trägt der
Käufer von dem Zeitpunkt ab, an dem die Ware abzunehmen ist. |
Gruppe F
Verkäufer ist verpflichtet, die Ware einem vom Käufer benannten
und bestellten Frachtführer zu übergeben, der Haupttransport
wird vom Käufer bezahlt |
| FCA |
= free carrier ...
= frei Frachtführer ... |
Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr bis zur Übergabe
an den
Frachtführer. |
| FAS |
= free alongside ship ...
= frei Längsseite Seeschiff ... |
Der Verkäufer muss die Ware längsseits des Schiffes,
d.h. bis an die Verladeeinrichtung im Verschiffungshafen
auf seine Kosten und Gefahr anliefern. Das Verladerisiko
trägt der Käufer. |
| FOB |
= free on board ...
= Frei an Bord ... |
Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr, bis die
Ware die Schiffsreling
im Verschiffungshafen überschritten hat. |
Gruppe C
Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und
die Kosten des Haupttransports zu zahlen |
| CFR |
= cost and freight ...
= Kosten und Fracht ... |
Verladegebühren und Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen
gehen zu Lasten des Verkäufers. Das Transportrisiko
geht über, sobald die Ware die Reling überschritten
hat. |
| CIF |
= cost, insurance, freight ...
= Kosten, Versicherung und Fracht ... |
Außer den CFR-Kosten ist noch die Prämie für
die Seeversicherung
enthalten. Das Risiko geht wie bei CFR mit dem Übergang der Ware
über die Reling auf den Käufer über. |
| CPT |
= carriage paid to ...
= Frachtfrei ... |
Der Verkäufer trägt die Fracht bis zum Bestimmungsort.
Der Gefahrenübergang
erfolgt mit der Übergabe der Ware an den (ersten)
Frachtführer. |
| CIP |
= carriage and insurance
paid to ...
= Frachtfrei versichert ... |
Geregelt wie CPT. Der Verkäufer trägt zusätzlich
die Transportversicherung. |
Gruppe D
Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, bis die Ware im benannten
Bestimmungsland eintrifft. Er hat auch den Beförderungsvertrag abzuschließen. |
| DAF |
= delivered at frontier ...
= Geliefert Grenze ... |
Freie Lieferung bis Grenzort. |
| DES |
= delivered ex ship ...
= Geliefert ab Schiff ... |
Freie Lieferung durch den Verkäufer bis zum Schiff
im benannten
Bestimmungshafen. |
| DEQ |
= delivered ex quay ...
= Geliefert ab Kai ... |
Freie Lieferung durch den Verkäufer bis zum Kai im
benannten Bestimmungshafen. |
| DDU |
= delivered duty unpaid ...
= Geliefert unverzollt ... |
Freie Lieferung durch den Verkäufer bis zum Empfänger
am Bestimmungsort, excl. Kosten für die Zollabfertigung,
Zölle, Steuern sowie sonstige Aufwendungen, anfallende
Gebühren und Abgaben, excl. Standgeld zu Lasten des
Verursachers. |
| DDP |
= delivered duty paid ...
= Geliefert verzollt ... |
Freie Lieferung durch den Verkäufer bis zum Empfänger
am Bestimmungsort, incl. aller Kosten für die Zollabfertigung,
Zölle, Steuern sowie sonstige Aufwendungen, anfallende
Gebühren und Abgaben, excl. Standgeld zu Lasten des
Verursachers. |